Bußgeld und Straftaten

Begeht jemand im Straßenverkehr eine Pflichtverletzung, wird dies auf unterschiedliche Weise geahndet. Handelt es sich um einen geringfügigen Verstoß, so wird dieser mit einem Verwarnungsgeld zwischen 5,00 Euro und 35,00 Euro geahndet. Ein schwerer Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld ab 40,00 Euro verfolgt.

Dies hat zugleich eine Eintragung mit Punkten (Punktesystem) im Bundeszentralregister in Flensburg zur Folge. Eine weitere Folge kann ein Fahrverbot von 1 bis zu 3 Monaten sein. Die im Bußgeldkatalog genannten Bußgelder sind Regelsätze, von denen je nach den Umständen des Einzelfalles nach oben oder unten abgewichen wird, z.B. frühere Verstöße, die noch nicht getilgt sind, grob fahrlässiges oder gar bedingt vorsätzliches Verhalten, Verstoß mit Sachbeschädigung oder Körperverletzung. Werden durch eine Handlung mehrere Ordnungswidrigkeiten begangen, so werden die einzelnen Verstöß betragsmäßig nicht zusammen gerechnet.

Fährt jemand beispielsweise ein Kfz mit mehreren abgefahrenen Reifen, so werden die Bußgelder nicht für jeden einzelnen abgefahrenen Reifen addiert. Bei mehreren Verstößen durch eine Handlung kommt nur der höchste Regelsatz in Ansatz, der allerdings angemessen erhöht werden kann. Liegt eine Verkehrsstraftat vor, leitet die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den Betroffenen ein. Eine Straftat kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Als weitere Folge kann diese mit der Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden sein. Eine Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat wird im Bundeszentralregister eingetragen und mit 5 bis 7 Punkten bewertet.

 

 

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