
Alle Lernmittel wurden nach Richtlinie 2000/56/EG Anex ll und den Rahmenplänen der FahrschAusbO §4, Abs. 2, Anlagen 1&2 erstellt. Quelle der Prüfungsbilder ist der TÜV/Dekra arge tp 21 Arbeitsgemeinschaft Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr 21.

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Die wirklich allererste "Fahrerlaubnis" wurde in Deutschland im Jahre 1888 vom "Großherzoglich-Badischen Bezirksamt" dem Automobilbauer Karl Benz erteilt.
Sie lautete genau:"Berechtigung zur Durchführung von Versuchsfahrten mit einem Patentmotorwagen"
Damit begann die "Verwaltung" des Straßenverkehres!
Der Führerschein blickt auf eine mehr als 100 jährige Geschichte zurück. Die erste behördlichePrüfung dieser Art wurde in Wien erstmals im Jahre 1901 ausgestellt.Als amtliche Urkunde wird eine Erlaubnis zum Lenken von Kraftfahrzeugen und bestimmter Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsgrund zum Ausdruck gebracht. Im Volksmund wird dieser nur Führerschein oder in der Schweiz als einfach Führerausweis genannt.
Auf öffentlichen Straßen, Wegen, und Plätzen ist es den Inhaber eines Führerscheins in der Ausgebildeten Klasse, ein Kraftfahrzeug zu führen. Wer aber mit einem Kraftfahrzeug ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, macht sich bei Erfüllung aller dafür nötigen Tatbestandsmerkmale strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis).
Den Führerschein oder die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erteilt. Den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) muss erbracht sein.
Es gibt in der EU 110 verschiedene Führerscheinmodelle die ab 2012 durch den einheitlichen Europäischen Führerschein abgelöst wird. Bei Neuausstellung des EU- Führerscheins verbindlich. Die „alten Führerscheine“ verlieren erst ab dem Jahr 2032 ihre Gültigkeit.
Ein Internationaler Führerschein ist nur ein zeitlich befristetes Zusatzdokument zum Nationalen Führerschein. Das Dokument enthält alle Daten des normalen Führerscheins in verschiedenen Sprachen und ist nur in Kombination mit diesem gültig.
Bei Bootsführerscheine unterscheidet man Motorbootführerscheine sind ab 3,68 KW Leistung (5 PS) amtlich vorgeschrieben. Segelführerscheine sind auf Binnen- und Küstengewässern der Deutschland nicht amtlich vorgeschrieben. Hier gilt der Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen). Es gibt diesen Führerschein für die Antriebsarten unter Motor unter Segel und Motor.