
Alle Lernmittel wurden nach Richtlinie 2000/56/EG Anex ll und den Rahmenplänen der FahrschAusbO §4, Abs. 2, Anlagen 1&2 erstellt. Quelle der Prüfungsbilder ist der TÜV/Dekra arge tp 21 Arbeitsgemeinschaft Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr 21.

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Der Wunsch nach einem Führerschein ist für viele Menschen leider ein unerfüllter Wunsch, viele Faktoren spielen da eine Rolle zum Beispiel die aktuelle Wirtschaftliche Lage oder die Geldmittel sind so knapp das sich einige Menschen es sich nicht leisten können einen Führerschein zu finanzieren, denn einen Führerschein zu erwerben ist eine kostspielige Angelegenheit.
Hier kann eine Führerschein-Finanzierung Abhilfe schaffen, denn mehrere Banken und Onlinebanken bieten den sogenannten Mikrokredit an. Diese Kredite sind auf speziell kleinere Summe von bis zu 5.000 Euro kalkuliert. So kann man sich ein finanzielles Polster schaffen, die Finanzierung des Führerscheins übernimmt die Bank und anschließend zahlt man die Raten bequem ab.
Doch sollte man auf einige wichtigste Merkmale achten bevor man einen Führerscheinkredit beantragt.
Hier einige Tipps:
Der Zinssatz sollte nicht übertrieben teuer und am Markt orientieren sein. Es sollte eine flexible Rückzahlungsraten sowie die der Laufzeit vereinbart werden. Sollte der Führerschein doch teuer werden ist eine flexible Kreditsumme von Vorteil sowie eine Bearbeitungsgebühren sollte hier nicht anfallen. In dem Vertrag zur Finanzierung des Führerscheins sollte auch auf Sondertilgung geachtet werden wo man nicht benötigtes Kapital durch eine schnelle Fahrausbildung zum Beispiel sofort wieder zurückzahlen kann. Die gewünschte Finanzierungssumme sollte nur an den Kreditnehmer ausgezahlt werden. Die Kreditvergabe an nicht solvente Personen ist oft schwierig. Dieses Problem nutzen einige „unseriöse“ Anbieter. Hier hilft vielleicht die Fahrschule selber. Sie unterstützen bei der Suche nach einer geeigneten Finanzierung des Führerscheins und bietet oftmals spezielle Modelle an.
Viele angehende Fahrschüler sind noch sehr jung und ihr Verdienst ist bescheiden. Aber um die beruflichen Aussichten zu verbessern ist der Führerschein ein „Muss“. Vielleicht kann da die Familie helfen und als Sponsor für die Fahrschulfinanzierung einspringen. Wenn dann noch die Ernsthaftigkeit der Bitte unterstrichen wird, mit dem Hinweis darauf dass der Führerschein für den Beruf gebraucht wird, kann bestimmt keiner Nein sagen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Arbeitsloser seinen Führerschein von der Arbeitsagentur fördern lassen. Hier muss der künftige Arbeitgeber bescheinigen das der Betreffenden nach dem Führerscheinerwerb mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig einstellen würde. Dann können die Kosten von bis zu 80% gefördert werden. Um eine Umschulung in einen neuen Beruf zu erlangen, der mit dem angestrebten Beruf verbundene Führerschein Voraussetzung ist, sollte der angehende Fahrschüler schon einige Zeit gearbeitet haben und dementsprechend Beiträge eingezahlt haben.
Zweitens muss der gerade ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden können, z. B wegen gesundheitlicher Probleme oder weil es in der Branche zu viele Arbeitslose gibt. Sollten aber gesundheitlichen Probleme vorliegen den ausgeübten Beruf nicht mehr nachzugehen zu können ist in diesen Fall der Renten-/ Sozialversicherungsträger die erste Anlaufstelle. Hier wird je nach Einzelfall, Branche und Region eine Umschulung bezahlt wo der angestrebte Beruf mit einem Führerschein verbunden ist zum Beispiel Fahrlehrer, Kfz-Mechaniker, Spedition/ Berufskraftfahrer oder Busfahrer.