Führerscheinklassen
Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ist seit 1.1.1999 neu geregelt. Die Fahrerlaubnisklassen sind vom Ziffernsystem auf ein Buchstabensystem umgestellt worden. Mit der Umstellung wurden auch die Klassen neu geregelt.
A
| Krafträder (Hubraum mehr als 50 ccm oder schneller als 45 km/h) mit oder ohne Beiwagen ____ |
A1
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L Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, muß die Maschine auf 80 km/h Höchstgeschwindigkeit begrenzt sein. Eingeschlossene Klasse: M _____ |
Mofa
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maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum Mindestalter: 15 Jahre _____ |
M*
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(Moped, Mokick bis max. 50 ccm und max. 45 km/h) Mindestalter: 16 Jahre _____ |
S
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Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Mindestalter 16 Jahre _____ |
B
| Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossene Klassen: M, L, S _____ |
BE
| Eine Kombination der Klasse B (Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse) und Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtmasse. _____ |
C
| Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse Mindestalter: 18 Jahre. Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt. Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig Eingeschlossene Klasse: C1 _____ |
CE
| (Lastzüge und Sattelzüge) Mindestalter: 18 Jahre. Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt. Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D : DE _____ |
C1
| Kraftwagen mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse Mindestalter: 18 Jahre. Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt. Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig _____ |
C1E
| Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse) Mindestalter: 18 Jahre. Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt. Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E _____ |
D
| Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig Eingeschlossene Klasse: D1 _____ |
DE
| Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E _____ |
D1
| Omnibusse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen Mindestalter: 21 Jahre Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig _____ |
D1E
| Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse) Mindestalter: 21 Jahre Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E _____ |
L*
| Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhängern (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h); Mindestalter: 16 Jahre _____ |
T*
| Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit). Eingeschlossene Klassen: L, M, S _____ * keine EU-Führerscheinklasse |

















