Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden (§17 Abs.1 Satz 4 FeV).

Prüfungen eines Bewerbers für mehrere Klassen in einem Prüfungstermin werden getrennt bewertet. Mit der praktischen Prüfung für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis darf erst begonnen werden, wenn die Prüfung in der Klasse, die Voraussetzung für die Erweiterung ist, bestanden wurde.

Etwa die Hälfte der reinen Fahrzeit soll für Prüfungsstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften, möglichst auch unter Einfluss der Autobahnen oder autobahnähnlichen ausgebauten Kraftstraßen verwendet werden (Anlage 7 Nr. 2.4 FeV).

Abweichend hiervon sind Prüfungen für die Klasse M und S überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften durchzuführen. Die Prüfungen für die Klasse T kann auch an den Orten durchgeführt werden, die nicht Prüforte im Sinne von §17 Abs. 4 der FeV sind (Anlage 7 Nr. 2.4 FeV).

 

Die Prüfungsdauer und Mindestfahrzeit

Die Prüfungszeit und die reine Fahrzeit* betragen mindestens

bei

Prüfungsdauer
 insgesamt

davon
Fahrzeit


Klasse A

60 Min.

25 Min.


Klasse A1

45 Min.

25 Min.


Klasse B

45 Min.

25 Min.


Klasse BE

45 Min.

25 Min.


Klasse C

75 Min.

45 Min.


Klasse CE

75 Min.

45 Min.


Klasse C1

75 Min.

45 Min.


Klasse C1E

75 Min.

45 Min.


Klasse D

75 Min.

45 Min.


Klasse DE

70 Min.

45 Min.


Klasse D1

75 Min.

45 Min.


Klasse D1E

70 Min.

45 Min.


Klasse M

30 Min.

13 Min.


Klasse S

30 Min.

20 Min.


Klasse T

60 Min.

30 Min.


Sofern der Bewerber nicht schon vorher gezeigt hat, dass er den Anforderungen der Prüfung nicht gewachsen ist.

Bei den Klassen: Mofa, L entfällt die praktische Prüfung.


In folgenden Fällen verkürzt sich die Dauer der praktischen Prüfung um ein Drittel:

a)bei der Aufhebung der Beschränkung einer Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftzeugen mit automatischer Kraftübertragung
b)bei der Erweiterung einer leistungsbeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse A auf eine unbeschränkte Klasse A vor Ablauf der zweijährigen Frist nach §6 Abs.2 Satz 1 FeV.

 

*(Fahrzeit ohne Grundfahrtaufgaben, ohne Sicherheits- / Abfahrtkontrolle / Handfertigkeiten, ohne Verbinden und Trennen und ohne Vor- und Nachbereitung (z.B. Bekanntgabe des Ergebnisses). Die aufgeführte reine Fahrzeit entspricht EU-Vorgaben. In der Praxis werden i.d.R. längere Fahrzeiten aufgrund der Gesamtprüfzeit erreicht.)

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Anforderungen an die Prüfungsfahrt


1.Allgemeine Hinweise

Die Prüfungsfahrt ist wesentlicher Bestandteil der praktischen Prüfung. Dabei gelten die nachstehenden Anforderungen.

2.Fahrtechnische Vorbereitung
2.1 Vor Beginn der Fahrt ist auf die richtige Einstellung des Sitzes einschließlich der Kopfstütze und ggf. auch des Lenkrades, das Anlegen des Sicherheitsgurts, die ordnungsgemäße Einstellung der Rückspiegel und ordnungsgemäß geschlossene Türen zu achten. Bei Zweirädern ist auf das richtige Tragen der geeigneten Schutzkleidung (Schutzhelm, Handschuhe, anliegende Jacke, mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk z.B. Stiefel) zu achten. Der Bewerber muss mit den Bedienungseinrichtungen vertraut sein. Werden Assistenzsysteme so muss er diese eigenständig bedienen.
2.2  Sicherheitskontrolle
2.2.1 In den Klassen A, A1, B, M und S sind in jeder Prüfung die folgenden Sicherheitskontrollen stichprobenartig durchzuführen:

Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes von (soweit vorhanden und ohne Werkzeuge oder Hilfsmittel möglich):
Reifen (z.B. Beschädigungen, Profiltiefe, Reifendruck)
Not-Aus-Schalter (nur Klasse A, A1 und M)
Antriebselementen (Kette, Belt-Drive, Kardan)(nur Klasse A, A1 und M)

Scheinwerfer, Leuchten, Blinker, Hupe:

  • Ein- und Ausschalten

    Funktion prüfen von:
  • Standlicht
  • Abblendlicht
  • Fernlicht
  • Schlussleuchte(n) mit Kennzeichenbeleuchtung
  • Nebelschlussleuchte(n)
  • Warnblinkanlage
  • Blinker
  • Hupe
  • Bremsleuchte(n)

    Kontrollleuchten benennen

    Rückstrahler:
  • Vorhandensein
  • Beschädigung
    Lenkung:
  • Lenkschloss entriegeln
  • Überprüfung des Lenkspiels (nur Klasse B)
    Bremsanlage:
  • Funktionsprüfung von
  • Betriebsbremse
  • Feststellbremse (nur Klasse B, S)
  • Flüssigkeitsstände
  • Motoröl
  • Kühlmittel
  • Scheibenwaschflüssigkeit (nur Klasse B, S)

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2.2.2 In den Klassen BE, CE, C1E, DE und D1E sind folgende Sicherheitskontrollen am Anhänger durchzuführen (soweit vorhanden):

  • Kontrolle der / des
  • Sicherung der Ladung
  • Aufbaus
  • Plane
  • Frachttüren
  • Ladeeinrichtung

3.LenkradhaltungAuf eine korrekte Lenkradhaltung während der Prüfungsfahrt ist zu achten

4.Verhalten beim Anfahren
Vor und beim Anfahren ist insbesondere der rückwärtige Verkehr sorgfältig zu beobachten. Mit Fahrzeugen der Klasse B soll in der Ebene der 1. Gang nur zum Anfahren benutzt und i.d.R. nach etwa einer Fahrzeuglänge in den 2. Gang geschaltet werden.

5.Gangwechsel
Auf rechtzeitigen Gangwechsel ist zu achten. Der Bewerber soll frühestmöglich den nächsthöheren Gang wählen und bei Fahrzeugen der Klasse B, abhängig vom Fahrzeugtyp, bis 50 km/h in der Regel mindestens die ersten vier Gänge verwenden; auch weitere Gänge sollen frühestmöglich benutzt werden. Die Angaben in den Bedienungsanleitungen sind zu berücksichtigen.

6.Steigungen und Gefällstrecken
Der Bewerber soll zeigen, dass er die richtige Handhabung des Fahrzeugs in Steigungen und Gefällstrecken beherrscht, insbesondere das Anfahren in einer Steigung (bis ca. 10%) mit abgestimmter Bedienung von Gas, Kupplung und Bremsen. Das Nichtbenutzen der Feststellbremse gilt nicht als Fehler, sofern das Fahrzeug nicht wesentlich zurückrollt.

7.Automatische Kraftübertragung
Der Bewerber muss mit den Besonderheiten einer automatischen Kraftübertragung vertraut sein.

8.Verkehrsbeobachtung und Beachtung der Verkehrszeichen und ?einrichtungen
Der Bewerber muss während der Fahrt auch den nachfolgenden Verkehr über der Rückspiegel beobachten sowie Verkehrszeichen und ?einrichtungen rechtzeitig erkennen und angemessen darauf reagieren. Durch die Fahrzeugbedienung sowie durch Anweisungen des aaSoP darf er sich nicht ablenken lassen.

9.Fahrgeschwindigkeit
Die Geschwindigkeit ist an die jeweilige Verkehrslage anzupassen.
Eine übertrieben langsame Fahrweise ist unzulässig.
Auch bei der Anpassung an den Verkehrsfluss darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden. Kurzfristige unwesentliche Überschreitungen sind nicht zu beanstanden.
Beim Beschleunigen sind unnötig hohe Motordrehzahlen zu vermeiden.

10.Abstand halten vom vorausfahrenden Fahrzeug
Der Bewerber muss den notwendigen Sicherheitsabstand vom vorausfahrenden Fahrzeug bei allen Geschwindigkeiten einhalten.


11.Überholen und Vorbeifahren

11.1 Überholen
Das Überholen ist nach Möglichkeit zu prüfen. Beim Überholen ist auf Folgendes zu achten:
Aufschließen zum vorausfahrenden Fahrzeug höchstens bis zum Sicherheitsabstand
Beobachten des Verkehrsraums vor dem vorausfahrenden Fahrzeug
Beobachten nach rückwärts unter Benutzung der Rückspiegel und gegebenenfalls durch einen Blick zur Überprüfung des ?Toten Winkels?
Betätigung des Blinkers vor dem Ausscheren
Ausscheren ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs und ohne Behinderung des Gegenverkehrs
Zügiges Überholen mit ausreichendem Seitenabstand
Betätigen des Blinkers vor dem Wiedereinscheren
Einordnen ohne Behinderung des Überholten

11.2 Überholtwerden
Beim Überholwerden darf die Geschwindigkeit nicht erhöht werden

11.3 Vorbeifahren
An parkenden und haltenden Fahrzeugen sowie an Hindernissen ist mit ausreichenden Anständen bei angemessener Geschwindigkeit und genügender Verkehrsbeobachtung ggf. unter Benutzung des Blinkers vorbeizufahren.

12.Verhalten an Kreuzungen, Einmündungen, Kreisverkehren und Bahnübergängen
Es ist auf folgendes zu achten:
Sorgfältige Beobachtung des Verkehrs
Rechtzeitiges Anpassen der Geschwindigkeit
Rechtzeitige Bremsbereitschaft
Ausreichend große Lücken sollen genutzt werden. Unnötiges Zögern ist zu vermeiden
Einfahren in Vorfahrtstrassen ohne wesentliche Behinderung
Bei vorhersehbarem längeren Halt soll der Motor abgestellt werden

13.Abbiegen und Fahrstreifenwechsel

Beim Abbiegen nach links und beim Wechsel des Fahrstreifens nach links sind der Innen- und der linke Außenspiegel zu benutzen. Beim Abbiegen nach rechts und dem Wechsel des Fahrstreifens nach rechts sind der Innenspiegel und der rechte Außenspiegel zu benutzen. Nach ausreichender Verkehrsbeobachtung ist rechtzeitig zu blinken.

Soweit erforderlich, ist in bestimmten Verkehrssituationen (z.B. beim Abbiegen, wenn Radwege oder Gleisanlagen vorhanden sind oder beim Fahrstreifenwechsel) eine zusätzliche Beobachtung des Verkehrs insbesondere durch Überprüfen des ?Toten Winkels? durchzuführen.

Vor dem Abbiegen sind der entgegenkommende und der nachfolgende Verkehr sowie der Querverkehr zu beobachten. Zu achten ist auf rechtzeitiges und klarerkennbares Einordnen auch in Einbahnstrassen ggf. unter Beachtung des Fahrradgegenverkehrs.

Beim Abbiegen ist auf langsamere Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer) zu achten. Beim Abbiegen darf das Fahrzeug nicht unnötig weit auf den Fahrstreifen des Gegenverkehrs geraten. Unnötiges Ausholen ist zu beanstanden.

Unnötige Fahrstreifenwechsel sind zu vermeiden.

14.Verhalten gegenüber Fußgängern sowie an Straßenbahn- und Bushaltestellen
14.1 Verhalten gegenüber Fußgängern
Der Bewerber darf sich Fußgängern auf der Fahrbahn nur mit einer solchen Geschwindigkeit und einem solchen Seitenabstand nähern, dass sie beim Überqueren der Strasse das Gefühl der Sicherheit behalten.

Auf richtiges Verhalten an Fußgängerüberwegen ist besonders zu achten.

14.2 Verhalten an Straßenbahn- und Bushaltestellen
Der Bewerber darf an Straßenbahnen und Linien- bzw. Schulbussen, die an Halestellen halten, nur vorsichtig vorbeifahren. Auf vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit, Überholverbote bei Annäherung an die Haltestelle und das richtige Verhalten gegenüber Omnibussen, die von der Haltestelle losfahren wollen, ist besonders zu achten.


15.Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften

Die außerorts gestellten Anforderungen sind:

  • Vorausschauendes Fahren
  • Richtige Fahrbahnbenutzung
  • Fahren auch bei höheren Geschwindigkeiten

    15.1 Vorausschauendes Fahren

Beobachten des Verkehrsraums und der Fahrbahnränder

  • Beobachten des nachfolgenden Verkehrs durch Rückspiegel, im Nahbereich erforderlichenfalls durch Überprüfen des ?Toten Winkels?
  • Beobachten von einmündenden und kreuzenden Strassen bereits aus größerer Entfernung
  • Rechtzeitiges Reagieren auf entgegenkommende Fahrzeuge, anderer Verkehrsteilnehmer, Engstellen, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Änderungen der Fahrbahnbeschaffenheit und Hindernisse
  • Richtiges Einschätzen der Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer
  • Deutliches Fahren, z.B. rechtzeitig
  • Geschwindigkeit anpassen
  • Blinken
  • Einordnen
  • Richtiges Verhalten bei gefährlicher Fahrbahnbeschaffenheit (z.B. Nässe, Laub, Rollsplitt)
  • Angepasste Geschwindigkeit und zweckmäßige Gangwahl in Steigungen und Gefällen
  • Fahren nach Vorwegweisern und Wegweisern
  • Vor einem absehbaren Anhalten, z.B. an einer Kreuzung oder vor einer roten Ampel ohne Gas und ohne Zurückschalten den Schwung nutzen und das Fahrzeug rollen lassen
  • Unnötiges Bremsen und Beschleunigungen Vermeiden.

    15.2 Richtige Fahrbahnnutzung

Beachten des Rechtfahrgebots
Einhalten eines ausreichenden Abstands zum

  • Fahrbandrand
  • Richtiges und spurtreues Fahren innerhalb des Fahrstreifens
  • Ausnutzen von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen
  • Richtiger Fahrstreifenwechsel

15.3 Fahren auch bei höheren Geschwindigkeiten

Fahren mit höherer Geschwindigkeit, soweit Sicht-, Verkehrs-, Straßen- und Witterungsverhältnisse es zulassen, jedoch höchstens mit zulässiger Höchst- bzw. Richtgeschwindigkeit
Anpassen an Fahrbahnverlauf und ?beschaffenheit (z.B. Kurven, Wechsel des Fahrbahnbelages)
Nicht ohne triftigen Grund langsam fahren
Abstand halten
Ausnutzen von Überholmöglichkeiten


16. Fahrtechnischer Abschluss der Fahrt

Am Ende der Prüfungsfahrt ist das Fahrzeug / die Fahrzeugkombination verkehrsgerecht abzustellen, um ggf. sicher be- oder entladen zu können bzw. Personen sicher ein- oder aussteigen zu lassen.

Es ist auf folgendes zu achten:

  • Sicherung gegen Wegrollen durch Einlegen eines Ganges und / oder Betätigen der Feststellbremse (doppelte Sicherung beim Abstellen in Steigung / Gefälle),Bei Fahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung Sicherung gegen Wegrollen entsprechend der Empfehlung des Herstellers (Betriebsanleitung)
  • Sicherung gegen unbefugte Benutzung
  • Beobachtung des Verkehrs vor und beim Öffnen der Tür.

Wiederholungsfristen bei Nichtbestehen der praktischen Prüfung

Klassen B, BE, A unbeschränkt, A beschränkt, A1, M, S, C1, C1E, C, CE, T, D1, D1E, D, DE

 

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