online lernen für den Führerschein in allen Fahrzeugklassen

Hier könnt ihr die aktuellen Prüfungsfragen 2013 mit den neuen Führerscheinklassen online lernen!

Alle Lernmittel wurden nach Richtlinie 2000/56/EG Anex ll  und den Rahmenplänen der FahrschAusbO §4, Abs. 2, Anlagen 1&2 erstellt. Quelle der Prüfungsbilder ist der TÜV/Dekra arge tp 21 Arbeitsgemeinschaft Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr 21.

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Immer und zu jederzeit die Test-oder Themenbögen mobil auf dem Handy dabei! Mit dem aktuell amtlichen Fragekatalog für alle Klassen und Lernfortschritte, könnt ihr jetzt bei unseren Fahrschulen, eure Handy-App direkt downloaden.

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Recht & Co

Wissenswertes rund um die Rechten und Pflichten im Straßenverkehr.


Verkehrsanwalt
"Sie haben Fragen  an einen Rechtsanwalt spezialisiert für Verkehrsrecht?"

In Zusammenarbeit mit den Betreibern der Internetpräsentation

www.auto-und-verkehr.de


könnt Ihr auch direkt Fragen an den Rechtsanwalt Herrn Wolf Dieter Reichwein stellen!

Fragen an:


info@autoundverkehr.de


KFZ-Steuer!

Sparsame Reform - Was Sie beachten müssen:

Am 1. Juli 2009 wurde die seit 60 Jahren unveränderte Kfz-Besteuerung zum ersten Mal reformiert. Mit ausschlaggebend ist seitdem der CO2-Ausstoß:

Bis vor kurzem waren ausschließlich Hubraum und Verbrennungsart (Otto- oder Dieselmotor) für die Berechnung der Kfz-Steuer ausschlaggebend. Längst nicht mehr zeitgemäß war allerdings, dass der ökologisch viel relevantere Kraftstoffverbrauch bei dieser Bemessungsgrundlage komplett außen vor blieb. In direktem Zusammenhang mit dem Verbrauch steht wiederum der CO2-Ausstoß. Da der Verbrauch sich nicht einheitlich messen lässt, während die Schadstoffemissionen regelmäßig bei der Abgasuntersuchung kontrolliert werden, wurden diese als neuer Faktor für die Berechnung der Kfz-Steuer 2012 mit aufgenommen:

Das aktuelle Berechnungsmodell der Kfz-Steuer:


Aktuell ergibt sich die Kfz-Steuer aus der Steuer für den Hubraum (Faktor 1) plus der Steuer für die CO2-Emissionen (Faktor 2):

Faktor 1: Hubraum und Motorart

Pro angefangene Kubikzentimeter ( ccm )

Ottomotor

2,00 Euro

Dieselmotor

9,50 Euro

 

Beispiel:

Hubraum: 1689 ccm

= Faktor 17

>> 17 x 9,50 Euro

= 161,50 Euro

Motorart: Diesel

= Faktor 9,50 Euro

 

Faktor 2: CO2-Ausstoß
Die Steuer nach dem CO2-Ausstoß wird unabhängig von der Motorart berechnet. Für alle Fahrzeuge, die vor dem ersten Januar 2012 zum ersten Mal zugelassen wurden, gilt ein Sockelwert von 120 g/km für den CO2-Freibetrag. Jedes Gramm Schadstoffe darunter ist steuerfrei, jedes Gramm darüber wird mit zwei Euro pro Gramm veranschlagt.

Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2012 erstmalig zugelassen wurden, gilt ein strengerer Sockelwert (siehe nachfolgende Tabelle) als für ältere Fahrzeuge. Wer sich also jetzt oder in den nächsten Jahren eine Spritschleuder zulegt, wird unter Umständen stärker zur Kasse gebeten, als Besitzer eines älteren Fahrzeugs mit identischen Verbrauchs- und Schadstoffwerten. Verbraucher sollen mit dieser Maßnahme dazu animiert werden, zukünftig mehr auf umweltschonendere Neufahrzeuge zu setzen.

Erstzulassung

Sockelwert für CO2 - Freibetrag

vor 2012

120 g/km

ab 2012

110 g/km

ab 2013

100 g/km

ab 2014

95 g/km

 

Bespiel:

Erstzulassung am 1.2.2012 Emissionswert von 135 g/km

135 g/km -110 g/km = 25 g/km "zu viel"

>> 25 x 2 Euro

= 50 Euro

Besonders saubere Fahrer werden übrigens extra belohnt: Halter von Diesel-Pkw mit einer Emissionsgruppe von Euro 6 erhalten von 2011 bis 2013 eine Kfz-Steuer-Befreiung von 150 Euro.

Diese Daten brauchen Sie für den Kfz-Steuer-Rechner

Fahrzeugart

Das Datum der Erstzulassung finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein unter B

CO2-Emissionen

Die genaue Angabe in g/km finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein unter V.7

Motorart

Wählen Sie Benzin- oder Dieselmotor (Fahrzeugschein P.3)

Hubraum

Die genaue Angabe in ccm finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein unter P.1

Anmeldezeitraum

Diese Angabe ist nur dann wichtig, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Saison-kennzeichen angemeldet haben. Andernfalls wählen Sie Januar bis Dezember

 

 

 

Einige Rechnungsbeispiele

Golf 1.4 TSI - 18 Euro günstiger
Ein Golf 1.4 TSI mit 1.390 Kubikzentimeter Hubraum, 122 PS und einem Emissionswert von 144 Gramm CO2 pro Kilometer wurde vor dem 1. Juli 2009 mit 94 Euro besteuert. Seitdem kostet er nur noch 76 Euro: 28 Euro für den Hubraum (14 x 2 Euro) plus 48 Euro für 24 Gramm "zu viel" CO2-Emissionen.


Honda Insight - günstiger geht es kaum
Richtig günstig wird es für Käufer des Honda Insight mit 1,3-Liter-Ottomotor. Mit einem Emissionswert von 101 Gramm pro Kilometer werden nur 26 Euro (13 x 2 Euro) Steuer fällig.


Porsche Cayenne - 240 Euro teurer
Teurer wird es dagegen für Porsche Cayenne-Fahrer, die das S-Modell mit gut 4,8 Liter Hubraum und einem CO2-Ausstoß von 358 Gramm bewegen wollen. Bislang mussten sie 330 Euro im Jahr aufbringen. Seit Juli 2009 kostet das SUV 98 Euro (49 x 2 Euro) Hubraumsteuer plus 476 Euro für den CO2-Ausstoß (238 Gramm über der 120er-Grenze) - also rund 240 Euro mehr.


Smart CDI und Opel Insignia - 50 Euro günstiger
Anders der Hubraumzwerg Smart CDI. Sein 0,8-Liter-Diesel belastet die Privatkasse dank der Kfz-Steuer-Reform nur noch mit 76 Euro (8 x 9,50 Euro). Die CO2-Steuer entfällt ganz, da er nur 88 Gramm pro Kilometer ausstößt. Früher kostete er 126 Euro. Auch der Opel Insignia kommt als 2.0 CDTI mit 130 Diesel-PS besser weg. Bislang kostete der Euro-5-saubere Diesel 308 Euro im Jahr. Seit Juli 2009 sind es nur noch 258 Euro. 154 Gramm CO2 (Verbrauch 5,8 Liter) sei Dank.

Quelle: themen.autoscout24.de/auto/kfz-steuer3/

 

 

 

Unfall - Was Tun?



9 Regeln, die nach einem Verkehrsunfall unbedingt beachtet werden sollten.

Regel 1: Sofort Anhalten
Nach einem Unfall unbedingt am Unfallort bleiben. Ausnahme nur in Notfällen.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbewehrt. Verlässt ein Unfallbeteiligter unerlaubt den Unfallort, muss er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe rechnen. Darüber hinaus wird der Unfallflüchtige regelmäßig als zum Führen eines Fahrzeuges ungeeignet angesehen und ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Regel 2: Unfallort sichern
Zur Vermeidung eines weiteren Schadens, muss die Unfallstelle gesichert werden. Achten Sie dabei auf Ihre eigene Sicherheit. Bei einem geringfügigen Unfall (Sachschaden bis etwa 500,00 Euro) unverzüglich an den Straßenrand fahren, sofern dadurch nicht Unfallspuren verwischt werden.

Regel 3: Erste Hilfe

Bei Personenschäden Erste Hilfe leisten. Das Unterlassen von Erste-Hilfe-Maßnahmen kann als unterlassene Hilfeleistung mit Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Um richtig Hilfe leisten zu können, sollte der Erste-Hilfe-Kurs in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden.

Regel 4: Notfallmeldung
Bei einer Notfallmeldung die 3 W beachten:
1.    Wer meldet den Unfall? (Name)
2.    Wo hat sich der Unfall ereignet? (Unfallort genau bezeichnen)
3.    Was ist passiert? (Unfallbeschreibung, Zahl der Verletzten, Art der Verletzungen)


Regel 5: Unfallprotokoll fertigen / Beweise sichern / Polizei rufen
Zunächst sollte ein Unfallprotokoll erstellt und Beweise gesichert werden. Kfz-Kennzeichen der Unfallbeteiligten und auch möglicher Unfallzeugen notieren. Nach Möglichkeit Photos machen. Unfallspuren dürfen solange nicht beseitigt werden, bis die notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen sind. Die Beseitigung von Unfallspuren kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Regel 6: Kein Schuldanerkenntnis abgeben  
Aussageverweigerungsrecht
Am Unfallort sollte man mit Angaben zum Unfallhergang vorsichtig sein. Oft steht man noch unter dem Einfluss eines Unfallschocks. Mit kühlem Kopf betrachtet, sieht vieles ganz anders aus. Machen Sie deshalb am Unfallort keine vorschnellen Angaben und unterschreiben Sie nie ein Schriftstück, ohne die rechtliche Tragweite des Inhalts des Schreibens vollständig verstanden zu haben. Eine Erklärung, in der die Schuld für den Unfall anerkannt wird, kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.  Auch gegenüber der Polizei sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zum Unfallhergang zu machen. Sie können sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht berufen.

Regel 7: Schaden
So schnell wie möglich müssen die Schäden am Fahrzeug festgestellt werden. Dies kann durch jede Fachwerkstatt erfolgen. Übersteigt der Schaden jedoch die Bagatellgrenze (ca. 500,00 Euro), muss die Schadensfeststellung ein Kraftfahrzeug-Sachverständiger vornehmen.

Regel 8: Versicherung

Der Unfallverursacher sollte umgehend seine eigene Haftpflichtversicherung informieren.  Auch wenn man den Unfall nicht selbst verursacht hat, empfiehlt es sich, die eigene Haftpflichtversicherung über den Unfall zu unterrichten, damit sie bei Anfragen durch die Gegenseite vorbereitet ist.

Regel 9: Unfallregulierung
Ein Verkehrsunfall wirft viele rechtliche Probleme auf. Unwissenheit und falsches Verhalten nach dem Unfall und bei der Unfallregulierung führt schnell zu Rechts- und finanziellen Nachteilen. Deshalb sollte der Geschädigte sich genau überlegen, durch wen er seine Unfallregulierung abwickeln lässt. Der von der gegnerischen Versicherung angebotenen Hilfe bei der Unfallregulierung sollte mit Vorsicht begegnet werden, da die "Hilfe" in aller Regel weder selbstlos noch im alleinigen Interesse des Geschädigten erfolgt. Will man daher Rechtsnachteile und finanzielle Einbussen vermeiden, sollte man sich nach einem Verkehrsunfall an einen Anwalt (Tätigkeitsbereich Verkehrsrecht) seines Vertrauens wenden und mit ihm die Unfallregulierung besprechen.
 

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