ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen während der Probezeit begangener Verkehrsstraftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden (Anordnung). Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG)
 
ASF - Ablauf und Kursinhalt

Sitzungen: vier Sitzungen, je 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen (an einem Tag nur eine Sitzung)


Fahrprobe: zwischen der ersten und der zweiten Sitzung ist eine Fahrprobe durchzuführen (dient zur Beobachtung des Fahrverhaltens des Teilnehmers), die Fahrprobe wird ebenfalls in Gruppen mit je drei Teilnehmern durchgeführt (die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers darf 30 Minuten nicht überschreiten)
Bei der Fahrprobe ist das Fahrzeug der Klasse zu führen, mit dem die Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind, die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben.


Was ist das Ziel?

1.Klärung der Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben
2.Auffindung  der Ursachen für die Verkehrszuwiderhandlungen
3.Erörterung der Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern
4.Sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten soll gefördert werden
5.Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr soll geändert werden
6.Risikobewusstsein  und die Gefahrenerkennung fördern
Einzelseminar: auf Antrag kann die anordnende Behörde dem Teilnehmer ein Einzelseminar gestatten


Seminarleiter: ein Aufbauseminar darf nur von einem Fahrlehrer durchgeführt werden, der eine entsprechende Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz besitzt


Bescheinigung: der Seminarleiter muss dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Aufbauseminar ausstellen. Sie dient zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Inhalte der Bescheinigung: Familienname und Vorname, Tag der Geburt , Anschrift des Seminarteilnehmers, Bezeichnung des Seminarmodells, Umfang und Dauer des Seminars. Die Bescheinigung ist vom Seminarleiter sowie von Seminarteilnehmer zu unterschreiben.

Die Ausstellung der Bescheinigung ist vom Seminarleiter zu verweigern, wenn der Teilnehmer nicht an allen Sitzungen und an der Fahrprobe teilgenommen hat.

Gruppenaufteilung: das Aufbauseminar ist in Gruppen  durchzuführen (6 ? 12 Teilnehmer pro Gruppe)

 

Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht. Eine Nachschulung dauert 9 Stunden, die normalerweise in 4 Abschnitten zu je 135 min abgehalten werden. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe mit dem Fahrlehrer aber ohne Prüfer absolviert. Diese Fahrprobe ist Thema der zweiten Sitzung.

Für die Teilnahme an einem Aufbauseminar setzt die Behörde eine Frist fest, die in der Regel 8 Wochen beträgt. Wird der Behörde innerhalb dieser Frist keine Teilnahmebescheinigung vorgelegt, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt, wenn die Teilnahme am Aufbauseminar erfolgt ist. Wenn bei Ihnen ein Aufbauseminar angeordnet wurde, sollten Sie sich möglichst sofort nach der Anordnung um einen Platz bemühen, da das Aufbauseminar ca. zwei Wochen dauert und auch nicht immer sofort in ihrer Nähe ein Aufbauseminar angeboten wird.