ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen während der Probezeit begangener Verkehrsstraftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden (Anordnung). Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG)
ASF - Ablauf und Kursinhalt
Sitzungen: vier Sitzungen, je 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen (an einem Tag nur eine Sitzung)
Fahrprobe: zwischen der ersten und der zweiten Sitzung ist eine Fahrprobe durchzuführen (dient zur Beobachtung des Fahrverhaltens des Teilnehmers), die Fahrprobe wird ebenfalls in Gruppen mit je drei Teilnehmern durchgeführt (die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers darf 30 Minuten nicht überschreiten)
Bei der Fahrprobe ist das Fahrzeug der Klasse zu führen, mit dem die Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind, die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben.
Was ist das Ziel?
1.Klärung der Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben
2.Auffindung der Ursachen für die Verkehrszuwiderhandlungen
3.Erörterung der Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern
4.Sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten soll gefördert werden
5.Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr soll geändert werden
6.Risikobewusstsein und die Gefahrenerkennung fördern
Einzelseminar: auf Antrag kann die anordnende Behörde dem Teilnehmer ein Einzelseminar gestatten
Seminarleiter: ein Aufbauseminar darf nur von einem Fahrlehrer durchgeführt werden, der eine entsprechende Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz besitzt
Bescheinigung: der Seminarleiter muss dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Aufbauseminar ausstellen. Sie dient zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Inhalte der Bescheinigung: Familienname und Vorname, Tag der Geburt , Anschrift des Seminarteilnehmers, Bezeichnung des Seminarmodells, Umfang und Dauer des Seminars. Die Bescheinigung ist vom Seminarleiter sowie von Seminarteilnehmer zu unterschreiben.
Die Ausstellung der Bescheinigung ist vom Seminarleiter zu verweigern, wenn der Teilnehmer nicht an allen Sitzungen und an der Fahrprobe teilgenommen hat.
Gruppenaufteilung: das Aufbauseminar ist in Gruppen durchzuführen (6 ? 12 Teilnehmer pro Gruppe)
