ASP - Aufbauseminar für allgemein auffällige Kraftfahrer

An wen richtet sich das Aufbauseminar für allgemein auffällige Kraftfahrer?

  • Fahrer, die bis zu einschließlich 13 Punkten im Verkehrszentralregister (VZR) angesammelt haben, können freiwillig an einem "ASP- Seminar" teilnehmen. Dabei können ab neun Punkten zwei Punkte wieder abgebaut werden, bei bis zu acht Punkten werden sogar vier Punkte wieder gelöscht. Natürlich kann man sich keine Punkte "gutschreiben" lassen, wenn man mit weniger als vier Punkten freiwillig an einem solchen Seminar teilnimmt. Der Punkteabbau durch den freiwilligen Besuch eines ASP- Seminars ist maximal alle fünf Jahre möglich.
  • Fahrer, die bereits 14 bis 17 Punkte im VZR haben, werden zur Teilnahme an einem ASP- Seminar verpflichtet. Sie müssen dieses Seminar in einer bestimmten, von der Behörde festgesetzten Frist absolvieren, sonst wird die Fahrerlaubnis entzogen. Nach einer Pflichtteilnahme werden keine  Punkte im VZR gelöscht. Ausnahme: Hat der Fahrer innerhalb der letzten fünf Jahre bereits an einem ASP- Seminar teilgenommen und nimmt nun freiwillig zusätzlich an einer psychologischen Beratung teil, kann er damit zwei der Punkte im VZR abbauen.

Was ist das Ziel eines Aufbauseminars?

Durch den Erfahrungsaustausch innerhalb der Gruppe und natürlich durch die Schulung mittels eines speziell ausgebildeten Fahrlehrers, sowie die gemeinsame Analyse der problematischen Situationen und die Beobachtungen, die während der Fahrprobe gemacht werden, sollen Mängel in der bisherigen Einschätzung von Gefahrensituationen und des eigenen Fahrverhaltens entdeckt und abgebaut werden. Dadurch soll der Kursteilnehmer lernen, Risiken besser zu erkennen und einzuschätzen und sich zu einem rücksichtsvollen und sicheren Verkehrsteilnehmer entwickeln.
 
Wie läuft so ein Aufbauseminar ab?

Zu dem Kurs, an dem mindestens sechs und höchstens zwölf Personen teilnehmen sollten, gehören vier Sitzungen zu jeweils 135 Minuten und eine, für jeden Teilnehmer mindestens 30-minütige Fahrprobe.

 

Ziel der Aufbauseminare

ist es, verkehrsauffällig gewordene Fahrzeug-Fahrer zu künftig verantwortungsvollem Verhalten zu motivieren. Führerschein-Aufbauseminare finden in Fahrschulen statt. Sie dürfen nur von Fahrlehrern mit einer speziellen Zusatzausbildung durchgeführt werden.
Außerdem gibt es noch "besondere" Aufbauseminare, auf die hier aber nicht näher eingegangen wird, weil sie nur von Verkehrspsychologen und nur für einen bestimmten Personenkreis durchgeführt werden.

Alle Aufbauseminare umfassen jeweils 4 Sitzungen à 135 Minuten
und eine Fahrprobe mit anschließender Besprechung.
Eine Prüfung findet nicht statt.
Anders als bei der Führerscheinausbildung gibt es für die Aufbauseminare pauschale Kursgebühren.

Nach welchen Kriterien entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde über die Notwendigkeit, einen Fahrzeug-Fahrer zur Teilnahme an einem Führerschein-Aufbauseminar "einzuladen".

Basis hierfür ist das Punktesystem, von dem Sie bestimmt schon gehört haben. Die Punkte der aufgrund von Verkehrsverstößen erfaßten Verkehrsteilnehmer werden vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg im Verkehrszentralregister "verwaltet". Je nach Status des betreffenden Verkehrsteilnehmers - also, ob es sich um Fahranfänger während der Probezeit oder um andere, im Flensburger Verkehrszentralregister erfaßte Verkehrsteilnehmer handelt - ist der Zeitpunkt unterschiedlich, zu dem die Fahrerlaubnisbehörde tätig wird. Hierzu mehr unter den einzelnen Seminararten.

Informationsquelle: fuehrerschein-aufbauseminare.de