online lernen für den Führerschein in allen Fahrzeugklassen

Hier könnt ihr die aktuellen Prüfungsfragen 2013 mit den neuen Führerscheinklassen online lernen!

Alle Lernmittel wurden nach Richtlinie 2000/56/EG Anex ll  und den Rahmenplänen der FahrschAusbO §4, Abs. 2, Anlagen 1&2 erstellt. Quelle der Prüfungsbilder ist der TÜV/Dekra arge tp 21 Arbeitsgemeinschaft Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr 21.

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Startseite  >  STVO  >  I. Allgemeine Verkehrsregeln  >  §14 Sorgfaltspflicht beim Ein und Aussteigen
 

§14 Sorgfaltspflicht beim Ein und Aussteigen

 

(1) Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.

(2) Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

 

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