online lernen für den Führerschein in allen Fahrzeugklassen

Hier könnt ihr die aktuellen Prüfungsfragen 2012 für alle Führerscheinklassen online lernen!

Alle Lernmittel wurden nach Richtlinie 2000/56/EG Anex ll  und den Rahmenplänen der FahrschAusbO §4, Abs. 2, Anlagen 1&2 erstellt. Quelle der Prüfungsbilder ist der TÜV/Dekra arge tp 21 Arbeitsgemeinschaft Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr 21.

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Tipps

Hier finden Sie Tipps und Informationen rund um den Führerschein!

Führerscheinantrag

Damit Du zur Prüfung zugelassen wirst, musst Du beim Bürgeramt einen Führerscheinantrag stellen.

 

Dafür notwendige Unterlagen:

 

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Lichtbild neueren Datums (biometrisch, ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm)
  • Sehtest (jünger als 2 Jahre)
  • Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen / Erste Hilfe
  • Gegebenfalls vorhandene Führerscheine
  • Antragsgebühr von 43,40 € (Kl. B)


 

Ausbildungsbeginn

Bis zur Bewilligung Deines Antrags dauert es ca. 8 Wochen. Du kannst aber schon vorher am praktischen und theoretischen Unterricht teilnehmen.

Beim Begleiteten Fahren ab 17 kann dieAusbildung bereits mit 16 ,5Jahren begonnen werden.

 

Klasse

Mindestalter

Klasse B

18* Jahre

Klasse BE

18 Jahre (Vorbesitz Klasse B nötig) *

Klasse A beschränkt

18 Jahre

Klasse A unbeschränkt

25 Jahre

Klasse A1

16 Jahre

Klasse M

16 Jahre

Klasse Mofa

15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme einer Person

*Im Rahmen des kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Das Mindestalter wird durch den Gesetzgeber festgelegt!


Autoführerschein / PKW

Klasse B
Voraussetzungen:

 

  • Sehtest
  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Personalausweis /Reisepass
  • Passbild (biometrisch)



Ausbildungsbeginn:

Um die Fahrerlaubniss der Klasse B/BE zu bekommen müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Die Ausbildung können Sie allerdings schon mit dem 17. ten Lebensjahr beginnen.

Die theoretische Prüfung können Sie drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 18. ten Lebensjahres absolvieren. Die Aushändigung Ihres Führerscheins erfolgt frühestens zu Ihrem 18. ten Geburtstag.


Die Ausbildung:

Ihre Ausbildung beginnt mit der theoretischen Ausbildung, welche mindestens 12 Themen theoretischen Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht enthalten muss. Die praktische Ausbildung kann parallel zur theoretischen Ausbildung oder im Anschluss daran erfolgen.


Diese Ausbildung muss 12 Sonderfahrten a 45 min enthalten( 5 Überlandfahrten / 4 Autobahnfahrten / 3 Nachtfahrten ). Die Klasse BE beinhaltet fünf zusätzliche Sonderfahrten ( 3 Überlandfahrten / 1 Autobahnfahrt / 1 Nachtfahrt ) mit einem entsprechend dafür geeigneten Gespann.

Die Prüfung:

Nachdem Sie Ihren Theorieunterricht vollständig besucht und somit absolviert haben ist die theoretische Prüfung möglich. Nach bestehen dieser Prüfung können Sie Ihre Praxisausbildung abschließen und Ihre dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der praktischen Prüfung demonstrieren.
 


Klasse BF 17
Voraussetzungen:


  • Sehtest
  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Personalausweis /Reisepass
  • Passbild (biometrisch)
  • Ablichtung Führerschein und Personalausweis der Begleitperson




 Voraussetzungen Begleitperson

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg




Ausbildungsbeginn:

Ihre Ausbildung können Sie mit 16 Jahren beginnen. Drei Monate vor Vollendung des 17. ten Lebensjahres ist die Theorieprüfung und einen Monat vorher die praktische Prüfung möglich.

Nach Bestehen der beiden Prüfungen bekommen Sie eine Fahrberechtigung in Begleitung Ihrer angegebenen Begleitpersonen. Nach Vollendung des 18. ten Lebensjahres können Sie sich dann Ihren Kartenführerschein bei dem zuständigen Verkehrsamt ausstellen lassen. Bis dahin ist Ihnen allerdings das fahren nur mit Ihren angegebenen Begleitpersonen gestattet.



Klasse Mofa
Voraussetzungen:


  • Mindestalter 15 Jahre
  • eine Bescheinigung über den Erste Hilfe Kurs oder der Sofortmaßnahme   (darf nicht älter als 2 Jahre bei Sofortmaßnahme / 3 Jahre bei Erster Hilfe sein)
  • eine Sehtestbescheinigung
  • ein biometrisches Passbild
  • Prüfantrag erhältlich in der Gemeinde oder in der Fahrschule
  • einen gültigen Personalausweis
  • Anmeldebescheinigung



Ausbildungsbeginn:


Dein Mindestalter bei Ausbildungsbeginn sollte mind. 14,5 Jahre sein.

Theorie:
6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofafahrer wichtige Regelungen gezielt gelehrt oder kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofaschüler zusammen mit den Fahrschülern der Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden.

Theorieprüfung: Fragebogen mit 20 Fragen, ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.

Praxis:
Mindestens 90 Minuten Grundausbildung
Praktische Prüfung entfällt.


Info:

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Bemerkung:

  • Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren, aber bitte immer zu den Fahrzeugpapieren auch den Personalausweis mitführen.
  • Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, egal welche Klasse, braucht zum Führen eines Mofas keine Prüfbescheinigung.
  • Mit deiner Prüfbescheinigung Mofa darfst Du ein Mofa (Motorfahrrad oder Roller) mit maximal 25 km/h bbH (bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit)  einsitzig, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor fahren.


   
Die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit darf max. 25 Km/h betragen.

Unter 16 Jahren darfst du nur alleine fahren. Wenn Du das 16 Lebensjahr erreicht hast darfst Du eine Person mitnehmen.

Natürlich muss Dein Mofa eine geeignete Sitzmöglichkeit aufweisen um eine Person zu transportieren.

Eine Probezeit bei der Prüfbescheinigung Mofa gibt es nicht.


Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
 

Intensivausbildung

"Intensivausbildung oder Langzeitausbildung?" und "Was gibt es bei der Intensivausbildung zu beachten"?

  • Antrag muss rechtzeitig bei dem Einwohnermeldeamt (ca. 6 Wochen vor Beginn) gestellt werden. Sonst verzögern sich die Prüfungstermine, weil der Antrag erst genehmigt werden muss, bevor man die Prüfungen ablegen kann.
  • Rechtzeitiger Kontakt mit der Fahrschule und Abklärung der Termine mit den Fahrlehrern

Vorteil:

  • Führerschein in kurzer Zeit


Nachteile:         

  • hohe Anforderungen an den Fahrschüler
  • die Ausbildung ist in der Regel teuerer (auch wegen der Zusatzkosten, wie Unterbringung und Verpflegung
  • Ort der Ausbildung unterscheidet sich sehr stark vom Wohnort (z.B. Führerscheinausbildung in der ländlichen Gegend und dann die Auseinandersetzung mit dem Straßenverkehr in der Heimatgroßstadt)

 

Fahrschule auswählen

  • Frage einen Freund, wo er seinen Führerschein gemacht hat, zu welchen Bedingungen und wie er die Fahrschule fand!
  • Lasst euch telefonisch oder besser noch persönlich von verschiedenen Fahrschulen beraten. Eine gute und seriöse Fahrschule wird euch schon am Telefon eine Auskunft über die wesentlichen Dinge, wie Fahrzeuge, Theorie- und Praxisausbildung, Preise geben.
  • In manchen Fahrschulen kann man an einem „Schnupperseminar“ in der Theorie unverbindlich teilnehmen. So kannst du den Ausbildungsstandard, die Fahrlehrer, den Zufriedenheitsgrad der Fahrschüler, die Räumlichkeiten und vieles mehr kennen lernen und dich dann entscheiden.
  • Vorsicht Schnäppchen! Auch eine Fahrschule muss kostendeckend arbeiten. Fahrschulen mit Billigpreisen können keine guten Fahrlehrer einstellen, weil die guten nie für wenig Geld arbeiten.
  • Bei der Motorradausbildung sollte man an deiner Stelle darauf achten, dass der Fahrlehrer selbst Motorrad fährt und dir die Grundfahraufgaben vorführen kann. Wenn dich dein Fahrlehrer in der praktischen Ausbildung mit seinem eigenen Motorrad begleitet, kann er dir viel zeigen. So kommst du schneller zum Erfolg!
  • Was du am Ende deiner Ausbildung zahlen musst, hängt zum großen Teil von der Qualität und Effektivität ab mit der deine Ausbildung erfolgt. Eine seriöse Fahrschule kann dir nie im Voraus einen Endpreis für deinen Führerschein nennen.
  • Die meisten Fahrlehrer nutzen einen ?Leitfaden? zur Absicherung, dass du am Ende der Ausbildung alles beherrscht, was für den Führerschein wichtig ist.
  • Pünktlichkeit ist geboten!
  • Wenn du mit etwas unzufrieden bist? Einfach ansprechen! Ein guter Fahrlehrer wird immer versuchen auf die Probleme seiner Schüler einzugehen.
  • Wenn du das Gefühl hast, dass die Fahrschule doch nicht die richtige ist, dann wechsel die Fahrschule. Deine alte Fahrschule muss dir eine Bescheinigung über die bisherige Ausbildung ausstellen.



Unterlagen zur Anmeldung


Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?
 

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Reisepass oder Personalausweis)
  • 1 Lichtbild neueren Datums, ohne Kopfbedeckung, Halbprofil, 0,35x,45 cm
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehtestelle (bei Optikern und Augenärzten erhältlich), darf nicht älter als 2 Jahre sein
  • Nachweis über Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder die Ausbildung in Erster Hilfe
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein
  • Geld für die Antragsgebühren bei der zuständigen Behörde
  • Zettel mit Fahrschulstempel oder Visitenkarte

 
Eine Ausnahme bildet auch hier die Klasse Mofa


Zeitpunkt des Beginns der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule:

 

  • Gleichzeitig mit der Antragstellung kann auch mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden.
  • Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
  • Die Aushändigung des Führerscheines erfolgt jedoch erst am jeweiligen Geburtstag.


Neue Richtlinien


Form und Umfang der Prüfung, Zusammenstellung der Fragen, Bewertung der Prüfung.
   

Allgemeines:

  • der Grundstoff beinhaltet den Prüfungsstoff, der für alle Klassen geltend ist.
  • der Zusatzstoff beinhaltet den Stoff, der sich aus den Anforderungen der jeweiligen Klasse ergibt.
  • bei einer Prüfung für mehrere Klassen, muss der Grundstoff nur einmal geprüft werden.
  • bei einer Prüfung zur Erweiterung einer Fahrerlaubnis wird der Grundstoff in reduziertem Umfang geprüft.

Wertung der Fragen:

  • die Fragen werden entsprechend ihrem Inhalt und Bedeutung für die Verkehrssicherheit, Umweltschutz und die Energieeinsparung mit zwei bis fünf Punkten bewertet.

Zusammenstellung der Fragen:

  • die Zusammenstellung der Fragen ergibt sich aus der Prüfungsrichtlinie. Sie wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden in der jeweils geltenden Fassung im Verkehrsblatt bekannt  gemacht.

Bewertung der Prüfung:

  • wenn die bei den einzelnen Klassen aufgeführte Zahl der zulässigen Fehlerpunkte überschritten wird, ist die theoretische Prüfung nicht bestanden.
  • Eine nicht bestandene Prüfung muss wiederholt werden.



Prüfungsangst
Tipps gegen Prüfungsangst:

Zuerst einmal: Ein wenig Nervösität vor einer Prüfung ist völlig normal. Wichtig ist es, sich nicht ?verrückt? zu machen.

Das beste Mittel gegen Prüfungsangst ist eine gute Vorbereitung. Man kann deutlich entspannter in die Prüfung gehen, wenn man selbst, aber auch der Fahrlehrer davon überzeugt ist, dass man die Anforderungen in der Prüfung gut erfüllen kann.

  • Der Prüfungstermin sollte nach Möglichkeit in einer Phase liegen, in der man frei von weiterem Stress ist, also nicht während Prüfungszeiten in der Schule oder auch beruflichem/privatem Stress.
  • Erzähl nicht zu vielen Leuten von deinem Prüfungstermin. Damit setzt  du dich nur zusätzlich unter unnötigen Erwartungsdruck.
  • Versuche dich eher mit Leuten über die Prüfung zu unterhalten, die dir Mut machen und dich nicht durch Geschichten von ?fiesen Prüfern? verunsichern.
  • Sorge dafür, dass du Pünktlich und ausgeruht zur Prüfung erscheinen kannst. Sich vor der Prüfung noch hetzen zu müssen macht einen bestimmt nicht ruhiger...
  • Gerade die Fähigkeiten, die du während der Prüfung brauchst, also Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit, werden von Beruhigungsmitteln eingeschränkt. Also lieber Finger weg von solchen Mittelchen...
  • Bei kleineren Fehlern nicht gleich in Panik geraten! Schließlich kann keiner von dir erwarten, völlig perfekt zu fahren.
  • Last but not least: Auch wenn man mal durch die Prüfung fällt, geht die Welt nicht unter. Versuche, vor der Prüfung keinen übertriebenen Leistungsdruck entstehen  zu lassen!



Aufgaben und Verantwortung der Fahrlehrer?


Wie kann und sollte mein Fahrlehrer mich vor und während der Prüfungsfahrt am besten unterstützen?
 
Vor der Prüfung

 

  • Nicht nur du, auch der Fahrlehrer sollte pünktlich sein!
  • Falls Wartezeiten entstehen, sollte der Fahrlehrer dich betreuen und eventuell beruhigen.
  • Der Fahrlehrer begrüßt den Prüfer und stell euch gegenseitig vor.
  • Er führt dem Prüfer die Kontrolleinrichtung vor bei der Prüfung.

Während der Prüfung

 

  • Während der Prüfungsfahrt sollten nur Gespräche mit dem Prüfer geführt werden, wenn du einverstanden bist. Der Inhalt des Gesprächs darf sich dabei nicht auf die Prüfung beziehen.
  • Sollte er merken, dass du eine Anweisung missverstanden hast, kann er diese nochmal deutlich wiederholen.
  • Wenn er mit dir spricht, sollte er dies immer laut und deutlich tun und sich ggf. mit dem Prüfer, z.B. per Blickkontakt verständigen.
  • Während der Prüfungsfahrt besteht Rauchverbot!
  • Er kann um eine kurze Unterbrechung der Fahrt bitten, wenn er bei dir sehr starke Nervösität feststellt.
  • Bei einer möglichen Gefährdung muss er natürlich eingreifen!

 

Nach der Prüfung

 

  • Nach bestandener Prüfung sollte er dir natürlich gratulieren.
  • Solltest du die Prüfung nicht bestanden haben, sollte dein Fahrlehrer dich aufbauen und zum weiterüben ermutigen und keine Vorwürfe machen.
  • Falls es Meinungsverschiedenheiten zur Prüfung gibt, sollten diese mit allen Beteiligten ruhig und sachlich besprochen werden.


Führerschein auf Probe

Verstöße:  

 

  • bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre.
  • die Verwaltungsbehörde ordnet ein Aufbauseminar an, welches in einer vorgesehenen Fahrschule absolviert werden muss.
  • die Kosten dafür belaufen sich auf 150 ? - 400 ?
  • wenn Alkohol oder Drogen mit im Spiel waren, wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet.  

 

weitere Verstöße:

 

  • wenn ein Fahranfänger bei weiteren Verstößen  in der Probezeit erwischt wird, erhält er eine schriftliche Verwarnung und er kann innerhalb von zwei Monaten an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen.
  • durch die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung werden dem Fahranfänger 2 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister erlassen.

A-Verstöße sind:

 

  • Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen.
  • Verbotenes Rechtsüberholen.
  • außerhalb geschlossener Ortschaften Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW, Motorrad).
  • Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen.
  • Zu dichtes Auffahren.
  • "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
  • Rotlichtmissachtung.
  • Fahren unter Alkoholeinfluss.
  • Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:

 

  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs.
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen.
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel.
  • Kennzeichenmissbrauch.
  • Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer.
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen.
  • Mit abgefahrenen Reifen fahrenGefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus.

Fortbildungsseminar (FSF)
Das FSF ist ein Fortbildungsseminar für Fahranfänger. Mit dieser ?zweiten Ausbildungsphase? hat der Fahranfänger in den meisten Bundesländern seit 2004 die Möglichkeit, seine Probezeit nach einer freiwilligen, erfolgreichen Teilnahme an einem FSF von zwei Jahren auf ein Jahr, bzw. von vier Jahren auf drei Jahre bei verlängerter Probezeit zu verkürzen. In Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist diese Probezeitverkürzung zur Zeit nicht möglich.

Teilnahmebedingung:   

Führerscheinbesitz der Klasse B von mindestens 6 Monaten.

Das Seminar besteht insgesamt aus fünf Teilen, die in einem Zeitraum von 2- 8 Wochen stattfinden. Das Seminar gliedert sich auf in:
 

  • 3 theoretische Sitzungen von je 90 Minuten


Diese Sitzungen finden in einer Gruppe von 6-12 Personen und einem speziell ausgebildetem  Fahrlehrer statt. In diesen Sitzungen können und sollen sich die Teilnehmer über ihre bisherigen  Erfahrungen im Straßenverkehr austauschen. Auch Ängste und Probleme können hier  angesprochen und Ratschläge untereinander ausgetauscht oder auch vom Seminarleiter gegeben  werden.

Ziel dieser Sitzungen ist, dass der Fahranfänger sich mit seinem Verhalten im Straßenverkehr  auseinander setzt und sein Fahrverhalten, z.B. mit Hilfe der dort erhaltenen Ratschläge verbessern  kann.

 

  • Eine Beobachtungs- und Übungsfahrt im öffentlichen Straßenverkehr.


Die Beobachtungs- und Übungsfahrt wird in einer Gruppe von 2-3 Seminarteilnehmern und dem Seminarleiter durchgeführt. Jeder der Teilnehmer fährt dabei mindestens 60 Minuten.

 

 

  • Praktische Sicherheitsübung auf einem nicht öffentlichen Platz


Beim Sicherheitsübungen werden besondere Gefahrensituationen auf einem Übungsplatz nachgestellt und das richtige Verhalten in einer solchen Situationen eingeübt. Besonders werden dabei das Bremsen in Gefahrensituationen und Kurventechnik trainiert.


Um an einem FSF teilzunehmen, muss man den Führerschein der Klasse B seit mindestens 6 Monaten besitzen. Ein Antrag bei der Verkehrsbehörde ist allerdings nicht notwendig. Es genügt, sich bei einer Fahrschule anzumelden, die Fortbildungsseminare für Fahranfänger anbieten.

Finde heraus, wie gut du bist!

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