
Alle Lernmittel wurden nach Richtlinie 2000/56/EG Anex ll und den Rahmenplänen der FahrschAusbO §4, Abs. 2, Anlagen 1&2 erstellt. Quelle der Prüfungsbilder ist der TÜV/Dekra arge tp 21 Arbeitsgemeinschaft Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr 21.

Immer und zu jederzeit die Test-oder Themenbögen mobil auf dem Handy dabei! Mit dem aktuell amtlichen Fragekatalog für alle Klassen und Lernfortschritte, könnt ihr jetzt bei unserern Fahrschulen, eure Handy-App direkt downloaden.
Hier finden Sie Tipps und Informationen rund um den Führerschein!
Führerscheinantrag
Damit Du zur Prüfung zugelassen wirst, musst Du beim Bürgeramt einen Führerscheinantrag stellen.
Dafür notwendige Unterlagen:
Ausbildungsbeginn
Bis zur Bewilligung Deines Antrags dauert es ca. 8 Wochen. Du kannst aber schon vorher am praktischen und theoretischen Unterricht teilnehmen.
Beim Begleiteten Fahren ab 17 kann dieAusbildung bereits mit 16 ,5Jahren begonnen werden.
Klasse | Mindestalter |
|---|---|
Klasse B | 18* Jahre |
Klasse BE | 18 Jahre (Vorbesitz Klasse B nötig) * |
Klasse A beschränkt | 18 Jahre |
Klasse A unbeschränkt | 25 Jahre |
Klasse A1 | 16 Jahre |
Klasse M | 16 Jahre |
Klasse Mofa | 15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme einer Person |
*Im Rahmen des kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Das Mindestalter wird durch den Gesetzgeber festgelegt!
Autoführerschein / PKW
Klasse B
Voraussetzungen:
Ausbildungsbeginn:
Um die Fahrerlaubniss der Klasse B/BE zu bekommen müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Die Ausbildung können Sie allerdings schon mit dem 17. ten Lebensjahr beginnen.
Die theoretische Prüfung können Sie drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 18. ten Lebensjahres absolvieren. Die Aushändigung Ihres Führerscheins erfolgt frühestens zu Ihrem 18. ten Geburtstag.
Die Ausbildung:
Ihre Ausbildung beginnt mit der theoretischen Ausbildung, welche mindestens 12 Themen theoretischen Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht enthalten muss. Die praktische Ausbildung kann parallel zur theoretischen Ausbildung oder im Anschluss daran erfolgen.
Diese Ausbildung muss 12 Sonderfahrten a 45 min enthalten( 5 Überlandfahrten / 4 Autobahnfahrten / 3 Nachtfahrten ). Die Klasse BE beinhaltet fünf zusätzliche Sonderfahrten ( 3 Überlandfahrten / 1 Autobahnfahrt / 1 Nachtfahrt ) mit einem entsprechend dafür geeigneten Gespann.
Die Prüfung:
Nachdem Sie Ihren Theorieunterricht vollständig besucht und somit absolviert haben ist die theoretische Prüfung möglich. Nach bestehen dieser Prüfung können Sie Ihre Praxisausbildung abschließen und Ihre dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der praktischen Prüfung demonstrieren.
Klasse BF 17
Voraussetzungen:
Voraussetzungen Begleitperson
Ausbildungsbeginn:
Ihre Ausbildung können Sie mit 16 Jahren beginnen. Drei Monate vor Vollendung des 17. ten Lebensjahres ist die Theorieprüfung und einen Monat vorher die praktische Prüfung möglich.
Nach Bestehen der beiden Prüfungen bekommen Sie eine Fahrberechtigung in Begleitung Ihrer angegebenen Begleitpersonen. Nach Vollendung des 18. ten Lebensjahres können Sie sich dann Ihren Kartenführerschein bei dem zuständigen Verkehrsamt ausstellen lassen. Bis dahin ist Ihnen allerdings das fahren nur mit Ihren angegebenen Begleitpersonen gestattet.
Klasse Mofa
Voraussetzungen:
Ausbildungsbeginn:
Dein Mindestalter bei Ausbildungsbeginn sollte mind. 14,5 Jahre sein.
Theorie:
6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofafahrer wichtige Regelungen gezielt gelehrt oder kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofaschüler zusammen mit den Fahrschülern der Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden.
Theorieprüfung: Fragebogen mit 20 Fragen, ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
Praxis:
Mindestens 90 Minuten Grundausbildung
Praktische Prüfung entfällt.
Info:
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Bemerkung:
Die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit darf max. 25 Km/h betragen.
Unter 16 Jahren darfst du nur alleine fahren. Wenn Du das 16 Lebensjahr erreicht hast darfst Du eine Person mitnehmen.
Natürlich muss Dein Mofa eine geeignete Sitzmöglichkeit aufweisen um eine Person zu transportieren.
Eine Probezeit bei der Prüfbescheinigung Mofa gibt es nicht.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Intensivausbildung
"Intensivausbildung oder Langzeitausbildung?" und "Was gibt es bei der Intensivausbildung zu beachten"?
Vorteil:
Nachteile:
Fahrschule auswählen
Unterlagen zur Anmeldung
Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?
Eine Ausnahme bildet auch hier die Klasse Mofa
Zeitpunkt des Beginns der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule:
Neue Richtlinien
Form und Umfang der Prüfung, Zusammenstellung der Fragen, Bewertung der Prüfung.
Allgemeines:
Wertung der Fragen:
Zusammenstellung der Fragen:
Bewertung der Prüfung:
Prüfungsangst
Tipps gegen Prüfungsangst:
Zuerst einmal: Ein wenig Nervösität vor einer Prüfung ist völlig normal. Wichtig ist es, sich nicht ?verrückt? zu machen.
Das beste Mittel gegen Prüfungsangst ist eine gute Vorbereitung. Man kann deutlich entspannter in die Prüfung gehen, wenn man selbst, aber auch der Fahrlehrer davon überzeugt ist, dass man die Anforderungen in der Prüfung gut erfüllen kann.
Aufgaben und Verantwortung der Fahrlehrer?
Wie kann und sollte mein Fahrlehrer mich vor und während der Prüfungsfahrt am besten unterstützen?
Vor der Prüfung
Während der Prüfung
Nach der Prüfung
Führerschein auf Probe
Verstöße:
weitere Verstöße:
A-Verstöße sind:
B-Verstöße sind:
Fortbildungsseminar (FSF)
Das FSF ist ein Fortbildungsseminar für Fahranfänger. Mit dieser ?zweiten Ausbildungsphase? hat der Fahranfänger in den meisten Bundesländern seit 2004 die Möglichkeit, seine Probezeit nach einer freiwilligen, erfolgreichen Teilnahme an einem FSF von zwei Jahren auf ein Jahr, bzw. von vier Jahren auf drei Jahre bei verlängerter Probezeit zu verkürzen. In Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist diese Probezeitverkürzung zur Zeit nicht möglich.
Teilnahmebedingung:
Führerscheinbesitz der Klasse B von mindestens 6 Monaten.
Das Seminar besteht insgesamt aus fünf Teilen, die in einem Zeitraum von 2- 8 Wochen stattfinden. Das Seminar gliedert sich auf in:
Diese Sitzungen finden in einer Gruppe von 6-12 Personen und einem speziell ausgebildetem Fahrlehrer statt. In diesen Sitzungen können und sollen sich die Teilnehmer über ihre bisherigen Erfahrungen im Straßenverkehr austauschen. Auch Ängste und Probleme können hier angesprochen und Ratschläge untereinander ausgetauscht oder auch vom Seminarleiter gegeben werden.
Ziel dieser Sitzungen ist, dass der Fahranfänger sich mit seinem Verhalten im Straßenverkehr auseinander setzt und sein Fahrverhalten, z.B. mit Hilfe der dort erhaltenen Ratschläge verbessern kann.
Die Beobachtungs- und Übungsfahrt wird in einer Gruppe von 2-3 Seminarteilnehmern und dem Seminarleiter durchgeführt. Jeder der Teilnehmer fährt dabei mindestens 60 Minuten.
Beim Sicherheitsübungen werden besondere Gefahrensituationen auf einem Übungsplatz nachgestellt und das richtige Verhalten in einer solchen Situationen eingeübt. Besonders werden dabei das Bremsen in Gefahrensituationen und Kurventechnik trainiert.
Um an einem FSF teilzunehmen, muss man den Führerschein der Klasse B seit mindestens 6 Monaten besitzen. Ein Antrag bei der Verkehrsbehörde ist allerdings nicht notwendig. Es genügt, sich bei einer Fahrschule anzumelden, die Fortbildungsseminare für Fahranfänger anbieten.