
Alle Lernmittel wurden nach Richtlinie 2000/56/EG Anex ll und den Rahmenplänen der FahrschAusbO §4, Abs. 2, Anlagen 1&2 erstellt. Quelle der Prüfungsbilder ist der TÜV/Dekra arge tp 21 Arbeitsgemeinschaft Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr 21.

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Der Tote Winkel hat im Straßenverkehr eine besondere Bedeutung, hier wird von einem nicht einsehbaren Bereich gesprochen der vom Fahrzeugführer sowohl vor und hinter dem Fahrzeug und trotz Rückspiegel nicht einzusehen ist. Leider ist dieser Bereich bei verschiedenen Fahrzeugen unterschiedlich groß und nicht vollständig zu vermeiden wie zum Beispiel bei Lastwagenfahrern die meist keine Möglichkeit haben mit bloßem Auge zu erkennen was sich unmittelbar vor und neben ihrem Fahrzeug ereignet, hinzu kommt noch die erhöhte Fahrerposition die die Sicht noch zusätzlich einschränkt.
Durch den toten Winkel wird die adäquate Reaktion des Fahrers vermindert und zumeist auch verhindert. Leider wird dies an Radwegen rechts neben der Fahrbahn besonders deutlich in Verbindung mit abbiegenden Fahrzeugen. Fahrer geben fast immer bei Unfällen an den Radfahrer wegen des toten Winkels nicht gesehen zu haben.
Lkws mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht, müssen laut einer neuen EU-Richtlinie, die nach dem 1.Januar 2000 zugelassen werden, auf der Beifahrerseite mit Weitwinkel- oder Nahbereichsspiegeln ausgestattet werden. Neu zugelassene Lkw werden seit dem 26. Januar 2007 nur noch mit Zusatzspiegeln ausgerüstet. Somit soll sich das Sichtfeld der Fahrer erweitern und so Verkehrsunfälle von Lkw mit Radfahrern, Motorrädern und Fußgängern verhindert werden. Laut der EU- Unfallstatistik konnten so jährlich etwa 400 Menschenleben gerettet werden und das nur durch die Verringerung des gefährlichen toten Winkels.
Der ADFC (Allgemeine Deutsche Fahrrad Club) und viele andere Gruppen in Deutschland fordern schon seit langem eine bessere gesetzliche Regelung zur Verminderung der Gefahren durch den toten Winkel. So wurde seit dem 1.Januar 1992 die StVZO so geändert dass ein zweiter großwinkeliger Rückspiegel und eine seitliche Schutzvorrichtungen bei größeren LKW über 3,5 t eingeführt wurden. Vorreiter in Sachen toten Winkel ist die Niederlande die dort seit Januar 2003 LKW- Besitzer verpflichtet an ihren Fahrzeugen über 3,5 Tonnen einen vierten Außenspiegel, den sogenannten DOBLI-Spiegel anzubringen. Dieser Rückspiegel, der an der Frontscheibe angebracht des LKWs angebracht wird verringert die Größe des toten Winkels auf 4%.
Da leider immer wieder Kinder Opfer des toten Winkels sind, sind insbesondere Eltern, Lehrkräfte und alle die Einfluss auf Kinder haben, aufgerufen auf die Gefährdungssituation möglichst anschaulich hinzuweisen.